April 25, 2024

Strafregister: Ein besserer Schutz dank dem Sonderprivatauszug

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Zusätzlich zu dem Strafregisterauszug für Privatpersonen kann seit 2015 ein ganz spezieller Sonderprivatauszug bestellt werden. Der Bundesrat hat die notwendigen gesetzlichen Änderungen zum 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. Der Sonderprivatauszug kennzeichnet die von Gericht in einem Strafurteil entschiedenen Kontaktverbote oder Tätigkeitsverbote und Radiusverbote. Damit sollen besonders schutzbedürftige Personen und Minderjährige besser vor Sexualstraftaten geschützt werden.

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Verbote sind in dem Auszug aufgeführt

Im speziellen Sonderprivatauszug sind nur die Urteile aufgeführt, die ein Tätigkeitsverbot oder ein Kontaktverbot und Rayonverbot enthalten. Im Gegensatz zum Strafregisterauszug für Privatpersonen bleiben diese Urteile während der gesamten Dauer des Verbots sichtbar. Die Sonderprivataussage hat den Vorteil, dass Bewerber nicht ihr gesamtes Vorstrafenregister offenlegen müssen, wenn es nicht im Zusammenhang mit der gewünschten Tätigkeit steht (z. B. Vorstrafen wegen Menschenhandelsdelikten).

Der Auszug hat einen beschränkten Verwendungszweck

Der Sonderprivatauszug gibt Auskunft darüber, ob einer bestimmten Person die Ausübung einer Tätigkeit mit Minderjährigen oder besonders schutzbedürftigen Personen oder der Kontakt mit solchen Personen untersagt ist. Der Sonderprivatauszug kann daher nur von Personen bestellt werden, die eine berufliche oder organisierte außerberufliche Tätigkeit mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen oder anderen besonders schutzbedürftigen Personen ausüben. Sie können zum Beispiel als Lehrer arbeiten, in einem Verein mitarbeiten oder jemanden in ein Ferienlager begleiten. Daher muss diese Person bei der Beantragung der besonderen privaten Erklärung ein sogenanntes Arbeitgeberformular einreichen. Auf diesem Formular bestätigt der Arbeitgeber oder Geschäftsführer eines Vereins oder einer Organisation, dass der Antragsteller eine entsprechende Tätigkeit beantragt oder bereits ausübt.

Wenn Sie Fragen zum Sonderprivatauszug haben, nehmen Sie mit uns umgehend Kontakt auf. Wir beraten Sie von der Bestellung bis zum einzutreffen des Dokuments und darüber hinaus.